FG Münster - Urteil vom 14.11.2019
8 K 168/19 GrE
Fundstellen:
DStRE 2020, 352

FG Münster - Urteil vom 14.11.2019 (8 K 168/19 GrE) - DRsp Nr. 2019/17662

FG Münster, Urteil vom 14.11.2019 - Aktenzeichen 8 K 168/19 GrE

DRsp Nr. 2019/17662

Tenor

Der Bescheid über Grunderwerbsteuer vom 11.06.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.12.2018 wird dahingehend geändert, dass die Grunderwerbsteuer auf 15.925 EUR festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Miterwerb von Weihnachtsbaumkulturen der Grunderwerbsteuer unterliegt.