Die Umsatzsteuerbescheide des Beklagten für 2005 bis 2007 in der Fassung vom 23.07.2009 werden aufgehoben und die Umsatzsteuer für 2005 bis 2007 wird auf jeweils 0 € festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens BFH
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist im zweiten Rechtsgang, ob für die Veranlagungszeiträume (VZ) 2005 bis 2007 die Umsätze des Klägers (Kl.) mit den Kursen Baby-Schwimmen sowie Kleinkinder-Schwimmen, ferner Aqua-Jogging und Aqua-Fitness/Aqua-Fit... und ob zusätzlich für den VZ 2007 die Umsätze mit dem Kurs Erwachsenen-Schwimmen umsatzsteuerfrei zu belassen sind.
Im ersten Rechtsgang traf der Senat in seinem Urteil vom 13.12.2011 Finanzgericht (FG) Münster
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