Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zu entscheiden ist, ob Aufwendungen, die der Klägerin durch eine Tätigkeit in den USA entstanden sind, im Rahmen der Einkommenssteuerfestsetzung 2014 als Kosten der doppelten Haushaltsführung zu berücksichtigen und um steuerfreie Stipendienleistungen zu kürzen sind.
Die Klägerin wohnt in C. und war im Veranlagungszeitraum 2014 als promovierte Historikerin nichtselbstständig tätig.
Sie war zunächst bis zum ... 2014 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der C.-Universität D. beschäftigt und führte ihre Forschungstätigkeit ab dem 2014 im Rahmen eines Stipendiums des zur Max Weber Stiftung gehörenden Deutschen Historischen Instituts (DHI) in Washington D.C. in den USA fort.
1. 2. 1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|