Die Klage wird abwiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger von den Anschaffungskosten eines Grundstücks einen Betrag aus einer nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) gebildeten Rücklage abziehen darf.
Der Kläger war ursprünglich Eigentümer des Grundstücks Gemarkung X Flur ... Flurstück ... 35.146 qm groß (im Folgenden auch "Grundstück"). Dabei handelt es sich um landwirtschaftlichen Grundbesitz (Ackerfläche). Der Kläger ist kein aktiver Landwirt mehr; die vorhandenen Flächen verpachtet er durchgängig.
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