Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten, ob seitens des Klägers für seine Tätigkeit im Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) bezogene Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder gemäß § 3 Nr. 12 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) oder gemäß § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei sind.
Die Kläger sind Eheleute und wurden für das Streitjahr 2016 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Bürgermeister der Gemeinde G-Dorf. Darüber hinaus ist er Präsidiumsmitglied des StGB NRW.
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