Streitig ist bei der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung (egF), der Festsetzung der einheitlichen Gewerbesteuer-Meßbeträge (GewSt-Meßb.) für die Jahre 1978 und 1979 (Streitjahre) und der Festsetzung des Einheitswerts des Betriebsvermögens (EW BV) auf den 1.1.1978, ob die Klägerin (Klin) und der Beigeladene als Mitunternehmer i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und § 97 Abs. 1 Nr. 5 Bewertungsgesetz (BewG) anzusehen sind.
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