FG Münster - Urteil vom 28.06.2017
6 K 2446/15 L

FG Münster - Urteil vom 28.06.2017 (6 K 2446/15 L) - DRsp Nr. 2018/12765

FG Münster, Urteil vom 28.06.2017 - Aktenzeichen 6 K 2446/15 L

DRsp Nr. 2018/12765

Tenor

Der Nachforderungsbescheid vom 31.05.2017 wird nach Maßgabe der Gründe geändert. Die Berechnung der festzusetzenden Steuerbeträge wird dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 40% und dem Beklagten zu 60% auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist die steuerliche Behandlung von Zuschüssen der Klägerin zu Aufwendungen für die Internetnutzung, zu Fahrtkosten, zu Kindergartenkosten und zu Telefonkosten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Folgenden: Arbeitnehmer).

Die Klägerin ist ein Wirtschaftsunternehmen, das den Großhandel von ... zum Gegenstand hat und im Streitzeitraum rund ... Mitarbeiter beschäftigte.