Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin ab Dezember 2012 Kindergeld zu zahlen hat und ob die Rückforderung des gezahlten Kindergeldes für den Zeitraum Dezember 2012 bis Juni 2014 rechtmäßig gewesen ist.
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