FG Münster - Urteil vom 30.08.2018
3 K 653/17 F
Fundstellen:
EFG 2018, 2007

FG Münster - Urteil vom 30.08.2018 (3 K 653/17 F) - DRsp Nr. 2018/17407

FG Münster, Urteil vom 30.08.2018 - Aktenzeichen 3 K 653/17 F

DRsp Nr. 2018/17407

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwertes auf den 06.11.2014 für Zwecke der Schenkungsteuer vom 01.03.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.01.2017 und die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwertes auf den 06.11.2014 für Zwecke der Schenkungsteuer vom 01.03.2016 und 02.03.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.01.2017 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Tatbestand

Streitig ist, ob der Wert eines Erbbaugrundstücks zutreffend festgestellt wurde.

Eigentümer des betroffenen Grundstücks (Grundbuch von E-Stadt zu einer Größe von 7.404 qm) waren seit dem Jahr 1999 der Vater des Klägers zu einem Anteil von 15/100, die Mutter des Klägers zu 35/100, die Schwester des Klägers zu 25/100 und der Kläger zu 25/100. Das Grundstück ist bebaut mit drei Wohn- und Geschäftshäusern sowie einer Tiefgarage und gelegen in E-Stadt.