FG Niedersachsen - Beschluss vom 09.01.2001 4 K 1/99 Ko
Normen:
BRAGO § 13; BRAGO § 7;
Fundstellen:
EFG 2001, 528
FG Niedersachsen - Beschluss vom 09.01.2001 (4 K 1/99 Ko) - DRsp Nr. 2001/7236
FG Niedersachsen, Beschluss vom 09.01.2001 - Aktenzeichen 4 K 1/99 Ko
DRsp Nr. 2001/7236
1. Mehrere behördliche Verfahren bilden grundsätzlich entsprechend viele "Angelegenheiten" i.S.d. §§ 7, 13BRAGO.2. Das gilt auch dann, wenn die Sach- und Rechtslage gleichgelagert ist.3. Bei der Schwierigkeit der Abgrenzung des Begriffs "derselben Angelegenheit" i.S.d. §§ 7 und 13BRAGO ist es im Interesse der Rechtssicherheit geboten, bei dem Merkmal der Einheit auf das formale Verfahren abzustellen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
Normenkette:
BRAGO § 13; BRAGO § 7;
Tatbestand:
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