Streitig ist die Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags gem. § 7g Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG).
Der Kläger betreibt in A. einen Gewerbebetrieb „Lohnunternehmen” und in dem ca. 26 km entfernten B. einen landwirtschaftlichen Betrieb.
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