Streitig ist, ob der Grundbesitzwert auf 220.000 € herabzusetzen ist.
Die Klägerin erbte ... das mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebaute Objekt .... Der Erblasser bewohnte das ... Haus bis zu seinem Tod. Mit notariellem Vertrag ... veräußerte die Klägerin das Objekt für einen Kaufpreis in Höhe von 460.000 €.
Das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt ... forderte den Beklagten auf, einen Grundbesitzwert ... für dieses Grundstück festzustellen.
Der ... Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts hatte die Klägerin ein Gutachten über den Verkehrswert des Grundstücks ... beigefügt. Die Gutachterin ... hatte darin einen Verkehrswert in Höhe von 220.000 € ermittelt. Wegen des konkreten Inhalts wird auf das Gutachten Bezug genommen.
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