Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kl aufgrund der rückwirkenden Inkraftsetzung der erhöhten Freibeträge des § 16 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I S. 2049) - im folgenden: ErbStG 1996 - auf Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 1995 entstanden ist, einen Anspruch auf Ermäßigung seines der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerbs hat.
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