FG Niedersachsen - Urteil vom 07.09.1994
IX 269/92
Fundstellen:
EFG 1995, 62
NWB 1994, F. 1, 348

FG Niedersachsen - Urteil vom 07.09.1994 (IX 269/92) - DRsp Nr. 1998/4212

FG Niedersachsen, Urteil vom 07.09.1994 - Aktenzeichen IX 269/92

DRsp Nr. 1998/4212

Stellen sich Eheleute gegenseitig in ihren Betrieben als AN an, so sind die Arbeitsverträge einkommensteuerrechtlich auch dann nicht anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich wirksam vereinbart und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt worden sind, weil ein fremder Unternehmer seine Arbeitskraft in erster Linie seinem eigenen Unternehmen zur Verfügung stellen würde. Wechselseitige Arbeitsverträge genügen somit in der Regel nicht dem Fremdvergleich.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob wechselseitige Ehegatten-Arbeitsverhältnisse steuerrechtlich anzuerkennen sind.

Die Kläger sind Eheleute. Sie wurden im Streitjahr 1989 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Beide Kläger bezogen u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb.