Streitig ist, ob Zahlungen der für den Vertrieb der Kommanditanteile zuständigen Gesellschaft an die Kommanditisten die Anschaffungskosten ihrer jeweiligen Kommanditanteile mindern oder als Sonderbetriebseinnahmen der Kommanditisten zu erfassen sind.
Die Klägerin (Klin.), deren Unternehmensgegenstand der Bau und Betrieb des Seeschiffes ist, wurde mit Gesellschaftsvertrag im Jahre 1995 gegründet. Das Gesellschaftskapital der Klin. beträgt ... DM. Die A.-Gesellschaft (A.) hält als Treuhänderin für eine Vielzahl von Treugebern einen Kommanditanteil von ... DM. An der Gesellschaft sind u.a. die Beigeladenen, die Treugeber S. mit einer Einlage von 100.000 DM, T. mit einer Einlage von 60.000 DM, U. mit einer Einlage von 10.000 DM, V. mit einer Einlage von 50.000 DM und W. mit einer Einlage von 100.000 DM beteiligt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|