Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger für seine im Streitzeitraum volljährige Tochter Anspruch auf Kindergeld hat.
Der Kläger und F sind die Eltern ihrer Töchter A (geboren am xx.02.1991) und B. Nach dem von der Steuerberaterkammer Z am xx.xx.2010 ausgestellten Prüfungszeugnis bestand A die Prüfung im Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte/r". Seit xx.xx. 2010 geht die Tochter A einer Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nach.
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