Die Beteiligten streiten darüber, ob die Voraussetzungen des § 41 a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorliegen.
Die Klägerin betreibt eine gewerbliche Meeresfischerei in Form einer .... Sie nutzte hierfür das im Deutschen Seeschiffsregister eingetragene und unter deutscher Flagge fahrende Fischereifahrzeug X. Hauptfang- und Einsatzgebiet des Fischereifahrzeugs ist die Nordsee. Das Schiff wird zum Fischen im ... und vor der ... ...küste eingesetzt, insbesondere, um Seelachs zu fischen. Der gefangene Fisch wird hauptsächlich im ... Hafen ... angelandet.
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