Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang. Streitig ist, ob Altenteilsleistungen als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Der Kläger ist Eigentümer der landwirtschaftlichen Besitzung ... zur Größe von ... ha. Es handelt sich dabei um einen Hof im Sinne der
In den Wirtschaftsjahren 2003/2004 bis 2010/2011 beliefen sich die von dem Kläger bzw. von seinem Vater durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 des () ermittelten Gewinne auf
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