FG Münster - Beschluss vom 05.02.1998
11 V 7243/97 G, F
Fundstellen:
EFG 1998, 1061

FG-Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel

FG Münster, Beschluss vom 05.02.1998 - Aktenzeichen 11 V 7243/97 G, F

DRsp Nr. 2001/3056

FG-Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel

Bei bestehender Wiederholungsabsicht kann selbst bei einem einmaligen Grundstücksverkauf ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen, wenn die Summe der Tätigkeiten und durchgeführten Maßnahmen als gewerbliche Wertschöpfung für Zwecke der Veräußerung anzusehen ist.

Gründe:

Die Antrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Gründe:

Es ist zu entscheiden, ob die Gewinnfeststellungs- und Gewerbesteuermessbetrags(GewStMb)-Bescheide 1992-1994 von der Vollziehung auszusetzen sind.

Die Antragstellerin ist eine Kommanditgesellschaft. § 2 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages vom 28.12.1989 lautet: "Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung von Grundbesitz sowie dessen Verwaltung." Nach § 2 Nr. 2 kann die Antragstellerin sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes geeignet erscheinen. Die Kommanditisten und Prokuristen A und B sind nach § 13 des Gesellschaftsvertrages u.a. auch zur Veräußerung von Grundstücken berechtigt.