Streitig ist die Laufzeit des Erbbaurechts und die anteilige Erfassung des Gebäudewertes.
Die Klägerinnen sind als Erbengemeinschaft Eigentümer eines in ... gelegenen Grundstückes (Flur-Nr. 11.Nr. 557/1) von 595 qm Größe.
Mit Erbbaurechtsvertrag vom 02. Juni 1971 (Bl. 3 ff. vorgeheftet EW-Akten) bestellten sie der ... ein Erbbaurecht an diesem Grundstück. Auf diesem und auf weiteren im Erbbaurecht stehenden Grundstücken sowie auf eigenem Grund und Boden errichtete die ... in 1973 ein Warenhaus.
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