Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die zeitliche Zuordnung einer Zahlung des Landes für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch bestehend aus dem Recht, eine Grundstücksfläche als Überflutungsfläche für den Betrieb einer Hochwasserrückhaltung zu nutzen.
Die Klägerin erzielt u.a. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Sie ermittelt ihren Gewinn aus dem landwirtschaftlichen Betrieb durch Einnahmenüberschussrechnung mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr vom 01.07. bis 30.06. (§§ 4 Abs. 3, 4a Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz - EStG -).
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