Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Streitig ist nach Rückabwicklung eines Kaufvertrages die Gewährung der Eigenheimzulage.
Der Kläger ist Mitglied einer Gruppe von vier Familienmitgliedern, welche ein Hausgrundstück zur jeweiligen Eigennutzung erwerben wollten. Ein weiterer Erwerber war sein Bruder M.L., über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Zur Erwerbergemeinschaft gehörte noch seine Adoptivmutter A.L. (Klägerin im Verfahren
Der Kläger wohnte seit dem 1. Mai 2003 im hier betroffenen Objekt in L.
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