FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.09.2017 3 K 1461/16
Fundstellen:
DStRE 2018, 1458
EFG 2017, 1847
FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.09.2017 (3 K 1461/16) - DRsp Nr. 2017/15913
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.2017 - Aktenzeichen 3 K 1461/16
DRsp Nr. 2017/15913
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Tatbestand
Strittig ist die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19UStG.
Die Klägerin ist als freie Theologin auf dem Gebiet der Trauerbegleitung sowie als Rednerin auf Hochzeiten und bei Taufen unternehmerisch tätig (vgl. Flyer Blatt 20, 21 der Umsatzsteuerakte).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.