Die Kläger waren Eigentümer des bebauten Grundstücks ..., in dem der Kläger eine frauenärztliche Praxis und eine Frauenklinik betrieb. Das Gebäude enthielt außerdem Wohnungen.
Durch notariellen Kaufvertrag vom 22. Januar 1981 veräußerten die Kläger das Grundstück an Herrn ..., gegen eine auf die Dauer von 20 Jahren zu zahlende jährliche Rente von 50.000,- DM, zahlbar in vierteljährlichen Raten von 12.500,- DM. Außerdem wurde vereinbart, daß Herr ... für die Klinik- und Praxiseinrichtung, die Ausstattung der im Anwesen eingerichteten Privatpraxis, die Einrichtung des Büros, die Medikamente usw. einen Barbetrag von 167.213,- DM an den Kläger zahlt.
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