FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.06.2017
5 K 2388/15

FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.06.2017 (5 K 2388/15) - DRsp Nr. 2017/10935

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2017 - Aktenzeichen 5 K 2388/15

DRsp Nr. 2017/10935

Tenor

I.

Der Kindergeldbescheid vom 29. Oktober 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. November 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für Ihre Tochter C für die Zeit von August 2015 bis Dezember 2016 Kindergeld zu gewähren.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.

III.

Das Urteil ist wegen der von der Beklagten zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand