FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 03.08.1998
1 K 227/98
Fundstellen:
EFG 1998, 1583

FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 03.08.1998 (1 K 227/98) - DRsp Nr. 1999/4178

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 03.08.1998 - Aktenzeichen 1 K 227/98

DRsp Nr. 1999/4178

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Kläger durch ihre Beteiligung an der (künftig: GdbR) - einer Steuerberatersozietät, die in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt wird - gewerbliche Einkünfte oder solche aus selbständiger (freiberuflicher) Arbeit erzielten.

Die Kläger sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte. Das gilt auch für den im Jahr 1995 verstorbenen Erblasser der Kläger zu c), die ihrerseits jedoch nur als Erben, nicht als Berufsträger an der GdbR beteiligt sind.

Gegenstand der GdbR ist gemäß § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages vom 26. April 1986 (Verträge, 6 ff.)

"die gemeinsame Ausübung der für Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Durchführung von Buch- und Jahresabschlußprüfungen, die Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten, die Mithilfe bei der Abfassung steuerlich bedeutsamer Verträge sowie die Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen einschließlich der Vertretung vor den entsprechenden Behörden".

Um diesen Gesellschaftszweck zu erreichen, bestimmt § 5 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages: