FG Saarland - Urteil vom 14.05.2018
3 K 1322/16

FG Saarland - Urteil vom 14.05.2018 (3 K 1322/16) - DRsp Nr. 2022/7497

FG Saarland, Urteil vom 14.05.2018 - Aktenzeichen 3 K 1322/16

DRsp Nr. 2022/7497

Tenor

Der Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer vom 26. Juli 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. September 2016 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig volltreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit leistet.

Tatbestand

Der Rechtstreit betrifft die Frage der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für einen Kraftomnibus (KOM), der im fraglichen Zeitraum zwar ausschließlich für den Linienverkehr als Reservefahrzeug vorgehalten, jedoch tatsächlich nicht eingesetzt wurde, da es nicht zu Ausfällen kam.