FG Saarland - Urteil vom 30.03.1993
1 K 321/92
Fundstellen:
EFG 1993, 778

FG Saarland - Urteil vom 30.03.1993 (1 K 321/92) - DRsp Nr. 1998/4276

FG Saarland, Urteil vom 30.03.1993 - Aktenzeichen 1 K 321/92

DRsp Nr. 1998/4276

Überläßt die Mutter eines Stpfl. diesem einen Geldbetrag für den Kauf einer Eigentumswohnung und verpflichtet sich der Sohn, hierfür an die Mutter eine als Leibrente bezeichnete monatliche Leistung zu erbringen, so handelt es sich wirtschaftlich um einen darlehensähnlichen Vertrag. Der Stpfl. kann - bis zur rechnerischen Rückzahlung der ihm überlassenen Summe - die Zahlungen in Höhe des Ertragsanteils als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Nach vollständiger "Tilgung" handelt es sich um steuerlich irrelevante Rentenzahlung.

Tatbestand:

Mit notariellem Kaufvertrag vom 14. Juni 1974 erwarb der Kläger das Grundstück W... Str... . in S.... Laut notarieller Urkunde gleichen Datums erhielt er hierfür von seiner Mutter 130.000 DM. Als Gegenleistung verpflichtete sich der Kläger zur Zahlung einer monatlichen Leibrente in Höhe von 1.500 DM ab dem 1. Juni 1974. Eine Klausel, die entsprechend dem Rechtsgedanken des § 323 Zivilprozeßordnung - ZPO - eine jederzeitige Abänderung der Geldrente ermöglicht hätte, enthielt diese Vereinbarung nicht. Der Vertrag beinhaltete eine Wertsicherungsklausel (ESt 81).