FG Saarland - Urteil vom 31.01.2018
2 K 1198/15
Fundstellen:
EFG 2018, 1130

FG Saarland - Urteil vom 31.01.2018 (2 K 1198/15) - DRsp Nr. 2018/6819

FG Saarland, Urteil vom 31.01.2018 - Aktenzeichen 2 K 1198/15

DRsp Nr. 2018/6819

Tenor

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der versteuerte geldwerte Vorteil für eine vom Arbeitgeber bereitgestellte, aber tatsächlich nicht genutzte Gemeinschaftsunterkunft als allgemeine Werbungskosten abzugsfähig ist.