Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der versteuerte geldwerte Vorteil für eine vom Arbeitgeber bereitgestellte, aber tatsächlich nicht genutzte Gemeinschaftsunterkunft als allgemeine Werbungskosten abzugsfähig ist.
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