FG Sachsen - Beschluß vom 11.08.1993 (1 K 8/93) - DRsp Nr. 1998/6511
FG Sachsen, Beschluß vom 11.08.1993 - Aktenzeichen 1 K 8/93
DRsp Nr. 1998/6511
Werden von der Steuerfahndung festgestellte Betriebseinnahmen vom Steuerpflichtigen bestritten und erwirkt das Finanzamt gleichwohl diesbezüglich einen dinglichen Arrest, kommt es seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, wenn es zur Begründung der Rechtmäßigkeit seines Anspruchs lediglich auf die Feststellungen der Steuerfahndung verweist.