Das Verfahren wird hinsichtlich Kindergeld für Jan. 2015 nach § 72 Abs. 2 S. 2 FGO eingestellt.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Der Klägerin werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Die Klägerin (Kl.), eine polnische Staatsangehörige, ist die Mutter der Kinder D (geboren ....), E (geboren ....) und F (geboren ....). Der Vater der Kinder ist ebenfalls polnischer Staatsbürger. Er war vom 16. Febr. bis zum 31. Okt. 2015 bei der polnischen Firma C beschäftigt (Arbeitsvertrag [Bl. 19 KG], Lohnsteuerbescheinigung [Bl. 159 KG]), von dieser nach Deutschland entsandt (Arbeitgeber-Bescheinigung, Bl. 28 GA) und in Polen sozialversichert (Bl. 161 KG).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|