FG Sachsen - Urteil vom 11.03.1993 (1 K 16/91) - DRsp Nr. 1998/6523
FG Sachsen, Urteil vom 11.03.1993 - Aktenzeichen 1 K 16/91
DRsp Nr. 1998/6523
1. Die Zulassung eines Antragstellers zur Steuerberaterprüfung richtet sich bei nach dem 1.1.1991 gestellten Anträgen ausschließlich nach § 36StBerG.2. Zur Frage, inwieweit eine in der ehemaligen DDR ausgeübte hauptberufliche praktische Tätigkeit unter § 36 Abs. 1 Nr. 2StBerG fällt und zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung berechtigt.