Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Gewerbeamt.
Am 04.02.2016 sprach der Kläger beim Beklagten vor. Er benötige eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Gewerbeamt.
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