Streitig ist die Besteuerung der Einbringung von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz (
Die Klägerin ist die mit dem Vertrag vom 1992 (UR-Nr. X/92) des Notars ... gegründete GbR. Gesellschafter der Klägerin waren zum Zeitpunkt ihrer Gründung die vier Gesellschafter zu 1 bis 4. Daneben beteiligten sich die ...Gesellschaft mbH (Gesellschafterin zu 5) und die Gesellschaft mbH & Co (Gesellschafterin zu 6) an der Klägerin.
Die Gesellschafterin zu 5 hielt die Beteiligung an der Klägerin treuhänderisch im eigenen Namen aber für Rechnung und Risiko der Gesellschafterin zu 6.
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