FG Sachsen - Urteil vom 27.01.1994
2 K 59/93
Normen:
EStG § 8 Abs. 2, Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; SachBezV ;
Fundstellen:
EFG 1994, 468

FG Sachsen - Urteil vom 27.01.1994 (2 K 59/93) - DRsp Nr. 1998/6500

FG Sachsen, Urteil vom 27.01.1994 - Aktenzeichen 2 K 59/93

DRsp Nr. 1998/6500

Verbilligt abgegebene Mittagsmahlzeiten eines Krankenhauses an seine Mitarbeiter fallen nicht unter die SachBezV oder § 8 Abs. 2 EStG.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2, Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; SachBezV ;

Gründe:

I.

Streitig ist, ob und ggf. in welcher Fassung auf die nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer hergestellten und verabreichten Mittagessen die Sachbezugsverordnung oder § 8 Abs.3 EStG Anwendung findet.