Die Vollziehung des Bescheides für 2008 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 26. Februar 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Juni 2016 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss des Verfahrens
Die Vollziehung des Bescheides für 2008 über Umsatzsteuer vom 26. Februar 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Juni 2016 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss des Verfahrens
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens haben der Antragsteller und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte zu tragen.
I.
Streitig sind Hinzuschätzungen aufgrund einer Steuerfahndungsprüfung.
Der Antragsteller ist verheiratet und hat zwei Söhne, die im Streitjahr elf bzw. 16 Jahre alt waren.
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