Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung von Kindergeld für die Kinder A, B und C.
Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger. Er bezieht eine Berufsunfähigkeitsrente und ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Er erhielt für die Kinder A, B und C, geboren am 25. September 2007, 11. Juni 2009 und 9. September 2010, Kindergeld nach dem EStG von der Familienkasse.
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