FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 03.03.2005 (5 K 265/04) - DRsp Nr. 2005/19212
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.03.2005 - Aktenzeichen 5 K 265/04
DRsp Nr. 2005/19212
»Die Anrechnung der Förderung von Genossenschaftsanteilen auf die Eigenheimzulage für eine Wohnung beschränkt sich nicht auf die Fallgruppe einer parallelen Förderung. Nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 9 Abs. 2 Satz 4 EigZulG ist die Anrechnung vielmehr ausnahmslos vorzunehmen.«
Streitig ist die Anrechnung der Förderung von Genossenschaftsanteilen gemäß § 17 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) auf die nachfolgende Bewilligung von Eigenheimzulage für die Herstellung einer Wohnung gemäß §§ 2, 9 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 5 Satz 6 EigZulG.
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