Die Beteiligten streiten darum, ob das beklagte Finanzamt (FA) zu Recht Erbbauzinsen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (VuV) angesetzt hat.
Die im Jahre ... geborene Klägerin (Klin.) und der ... geborene Kläger (Kl.) sind verheiratet; sie wurden im Streitjahr 1995 zusammen veranlagt.
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