Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Zahlung für die Ablösung eines bestehenden Nießbrauchrechts als Betriebseinnahme bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassen ist.
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