Der Kläger wendet sich mit der vorliegenden Klage gegen die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung seines Sohnes A ab dem Monat November 2012 sowie der Rückforderung des bereits gezahlten Kindergeldes für den Zeitraum November 2012 bis einschließlich Januar 2014 in Höhe von 2.760,00 €.
Der Kläger ist der Vater des am 28. Oktober 1991 in B (Russland) geborenen Kindes A.
A schloss am 17. März 2010 mit der C GmbH einen Ausbildungsvertrag als Werkzeugmechaniker. Seine Ausbildung begann am 5. August 2010 und sollte bis 28. Februar 2014 dauern.
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