I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) begehren die Änderung der Einkommensteuerbescheide für 1985 bis 1987. Der Kläger war in den Streitjahren u.a. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Nach einer bei der GmbH durchgeführten Außenprüfung nahm der Beklagte und Revisionsbeklagte, das für die Besteuerung der Kläger zuständige Finanzamt (FA), verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu Gunsten des Klägers an und änderte die Einkommensteuerbescheide für 1985 bis 1987 entsprechend. Dagegen erhoben die Kläger nach erfolglosem Einspruch Klage.
Die GmbH erreichte im Einspruchsverfahren die teilweise und nach Klageerhebung --im Wege der außergerichtlichen Verständigung-- auch die vollständige Rückgängigmachung der vGA und nahm ihre Klage anschließend zurück.
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