FG Hamburg - Urteil vom 02.10.2014
1 K 301/13
Normen:
FGO § 91; FGO § 93; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

FGO/StBerG: Verschuldetes Ausbleiben eines Prozessbeteiligten, Indizwirkung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis für Vermögensverfall des Steuerberaters

FG Hamburg, Urteil vom 02.10.2014 - Aktenzeichen 1 K 301/13

DRsp Nr. 2015/5939

FGO/StBerG: Verschuldetes Ausbleiben eines Prozessbeteiligten, Indizwirkung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis für Vermögensverfall des Steuerberaters

1. Die Nichtteilnahme eines Beteiligten an einer mündlichen Verhandlung aus ärztlich attestierten Gründen ist dann nicht unverschuldet, wenn der Beteiligte damit aufgrund seiner gesundheitlichen Disposition rechnen musste und sich nicht rechtzeitig um eine Vertretung bemüht hat. 2. Der zum Widerruf seiner Bestellung führende Vermögensverfall eines Steuerberaters ist zu vermuten, wenn er in das Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts eingetragen ist.

Normenkette:

FGO § 91; FGO § 93; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Tatbestand:

Streitig ist der Widerruf der Bestellung des Klägers als Steuerberater.