Streitig ist, ob beim Kläger eine fiktive Gewinnzurechnung nach § 15a Abs. 3 EStG vorzunehmen ist.
Der Kläger ist Kommanditist der beigeladenen A-GmbH & Co KG, die überwiegend im Grundstücksgeschäft und in der Vermittlung von Finanzierungsgeschäften tätig ist.
Im Streitjahr betrug die Gesellschaftseinlage des Klägers zunächst 2 Mio. DM, die er jedoch zum 13.07.1990 auf nominell 1.053.500,00 DM reduzierte. Am 30.10.1990 wurde seine Kommanditeinlage unter Beibehaltung der bisherigen Beteiligungsquote im Rahmen einer Kapitalerhöhung auf 1.613.500,00 DM erhöht. Die Eintragung dieser Erhöhung in das Handelsregister erfolgte am 30.01.1991.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|