FG Saarland - Urteil vom 26.03.2003
1 K 275/99
Normen:
EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 13 Abs. 3 ; EStG § 13 Abs. 5 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 15 Abs. 5 ; GewStG § 5 Abs. 1 S. 2 ;

Finanzamtliche Nachweispflicht für eine zu gewerblichen Einkünften führende landwirtschaftliche Familiengesellschaft; Gewerbesteuermessbetrag 1993 bis 1995, Umsatzsteuer 1992 bis 1994

FG Saarland, Urteil vom 26.03.2003 - Aktenzeichen 1 K 275/99

DRsp Nr. 2003/7376

Finanzamtliche Nachweispflicht für eine zu gewerblichen Einkünften führende landwirtschaftliche Familiengesellschaft; Gewerbesteuermessbetrag 1993 bis 1995, Umsatzsteuer 1992 bis 1994

Angesichts der neueren Rechtsprechung des BVerfG und des BFH zu Verträgen unter nahen Angehörigen erfordert die finanzamtliche Annahme einer zu steuerverschärfenden gewerblichen Gesamteinkünften führenden landwirtschaftlichen BGB -Familiengesellschaft den eindeutigen Nachweis, dass die von den Familienmitgliedern als landwirtschaftliche Einzelbetriebe erklärten Unternehmen in Wirklichkeit als eine mitunternehmerische Familiengesellschaft betrieben worden sind. Hierfür reichen bei wechselseitiger entgeltlicher und unentgeltlicher Hilfestellung der beiden Angehörigenhofstellen solche Abweichungen vom landwirtschaftlichen Fremdvertragsüblichen, die bei vernünftiger Drittbetrachtung noch eine buch- und bilanzmäßige Korrektur zwischen den erklärten Einzelbetrieben zulassen, nicht aus.

Normenkette:

EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 13 Abs. 3 ; EStG § 13 Abs. 5 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 15 Abs. 5 ; GewStG § 5 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand: