FG Hamburg - Beschluss vom 29.02.2012
5 V 5/12
Normen:
FGO § 69; EStG § 38;

Finanzgerichtsordnung: Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel

FG Hamburg, Beschluss vom 29.02.2012 - Aktenzeichen 5 V 5/12

DRsp Nr. 2012/9853

Finanzgerichtsordnung : Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel

1. Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Änderung der in der Lohnsteuerkarte bescheinigten Steuerklasse ist im Rahmen des Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. 2. Beruhen die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts auf Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift, so setzt eine Aussetzung der Vollziehung ein (besonderes) berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes voraus.

Normenkette:

FGO § 69; EStG § 38;

Tatbestand:

I.

Die Antragsteller (Ast) sind seit ... 2006 Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Sie leben nicht getrennt und sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Der Antragsteller zu 1) ist nichtselbständig tätig. Seine Lohnsteuerkarte für 2010 liegt dem Arbeitgeber vor. Der Antragsteller zu 2) ist ..., steht nicht in einem Arbeitsverhältnis und ist selbst im Besitz der Lohnsteuerkarte für 2010.