Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.12.2018 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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