BFH vom 29.03.1994
VIII R 62/92

Finanzierung eines Grundstückskaufpreises durch Veräußerer

BFH, vom 29.03.1994 - Aktenzeichen VIII R 62/92

DRsp Nr. 1997/8571

Finanzierung eines Grundstückskaufpreises durch Veräußerer

1. Nimmt der Grundstücksveräußerer in Höhe des Grundstückskaufpreises einen Kredit auf, weil die Bank dem Erwerber eine Kreditgewährung versagte, und hat der Erwerber die Tilgungsraten an die Bank zu leisten, so gehören die in den Tilgungsraten enthaltenen Zinsanteile zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen des Grundstücksveräußerers. 2. Die vom Grundstücksveräußerer an die Bank zu zahlenden Schuldzinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar.

Für die Praxis:

Diese Gestaltung ist nicht anders zu beurteilen, als wenn der Veräußerer dem Erwerber mit Hilfe eines Kredits ein normales Gelddarlehen gewährt hätte, das vom Veräußerer refinanziert worden wäre.