Finanzrechtsweg für gerichtliche Überprüfung eines von Finanzbehörde gestellten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes in Form einer Regelungsanordnung nach § 114 FGO Verpflichtung des FA zur Rücknahme des Insolvenzantrags wegen fehlender Darlegung einer einzelfallbezogenen Ermessensausübung
FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.09.2015 - Aktenzeichen 3 V 916/15
DRsp Nr. 2015/19737
Finanzrechtsweg für gerichtliche Überprüfung eines von Finanzbehörde gestellten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes in Form einer Regelungsanordnung nach § 114FGO Verpflichtung des FA zur Rücknahme des Insolvenzantrags wegen fehlender Darlegung einer einzelfallbezogenen Ermessensausübung
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