I.
Streitig ist, ob die Klin. dadurch Beteiligungserträge im Sinne von § 8 Abs. 1 und Abs. 2 KStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nrn. 1 und 3, Abs. 3 EStG, 15 EStG erzielt hat, dass sie Vorzugsgeschäftsanteile an inländischen Kapitalgesellschaften gegen nicht am Umfang ihrer künftigen Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaften bemessene Ausgabepreise übernommen und nach dem Erwerb der Geschäftsanteile nicht am Umfang ihrer Beteiligung am Stammkapital orientierte Sonderdividenden vereinnahmt hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|